
Eine logopädische Verordnung (Heilmittelverordnung) oder ein Privatrezept werden ausschließlich durch niedergelassene Ärzte verschrieben.
Bei Kindern verordnet, je nach Störungsbild der Kinderarzt, der Hals-Nasen-Ohrenarzt, der Phoniater, der Kieferorthopäde oder der Zahnarzt.
Bei Erwachsenen kann auch der Allgemeinmediziner oder Neurologe die logopädische Verordnung ausstellen.
Sobald Sie oder ein Angehöriger eine logopädische Verordnung haben, steht einer Terminvereinbarung mit mir nichts mehr im Wege.
Sollten Sie jedoch unsicher sein, ob Sie oder Ihr Kind / Angehöriger eine logopädische Behandlung benötigt, biete ich Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch an, um individuell Ihren Bedarf zu klären.
Sprechen Sie mich gerne unverbindlich an !